Freiheit der Rede
Foto: D.H.G. Viktualienmarkt in München: Biergarten im Spätsommer
Die Meinungs (Rede-) freiheit wurde bereits 1789 in Art. 11 der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte in Frankreich als
eines der kostbarsten Rechte des Menschen
( un des droits le plus précieux de l’homme )
bezeichnet. Heute gilt sie als einer der wichtigsten Maßstäbe für den Zustand
eines demokratischen Rechtsstaats.
http://de.wikipedia.org/wiki/Meinungsfreiheit
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
I. Die Grundrechte
Artikel 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
http://www.bundestag.de/dokumente/rechtsgrundlagen/grundgesetz/index.html
In der Zeit des Nationalsozialismus behandelte der Philosoph Martin Heidegger diesen Satz 1934 in einer Vorlesung über Logik. Heidegger war kurz zuvor nach knapp einem Jahr aus Uneinigkeit über die Hochschulpolitik vom Amt des Direktors der Freiburger Universität zurückgetreten, das er zum Beginn des nationalsozialistischen Regimes übernommen hatte. Er sagte unter anderem:
„Im Augenblick dieses Begreifens ist unsere Entscheidung gefallen: Wir sind das Volk.“
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